Damit das Homeoffice kein Provisorium bleibt! NEUER Workshop am 29.04.2021

Damit das Homeoffice kein Provisorium bleibt! NEUER Workshop am 29.04.2021

!!NEUER Workshoptermin im April

Das kennt jeder von uns. Eine 'Glühbirne‘ an zwei Drähten, die manchmal bis zum nächsten Umzug ganz selbstverständlich an der Decke hängen bleibt.

Damit es dem improvisiert eingerichteten Homeoffice nicht auch so geht, entwickelt sich jetzt bei allen direkt und indirekt Betroffenen das Bewusstsein, dass es Spielregeln braucht. Mit den Arbeitsschutzregeln vom August 2020 und Januar 2021 wurden die ersten Anforderungen an das Arbeiten in der Privatwohnung der Mitarbeiter kommuniziert.

 

In unserem Informationsworkshop Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung – Wegweiser und Checklisten bekommen Sie den Überblick zu den Themen, Aufgaben und dem Ablauf. Das Zusammenspiel von Arbeitssicherheit und Ausstattung – Verantwortung und Sensibilisierung ist die Grundlage für das Gelingen von Homeoffice. 

Die Verteilung von frei verfügbaren Standard-Checklisten ohne Schulung der Mitarbeiter und individuellem Inhalt ist schnell und praktisch umzusetzen – hat jedoch keine Qualität und entspricht so nicht den Anforderungen und der Idee des §12, Arbeitsschutzgesetzes.

Ziel einer Unterweisung ist es, den Mitarbeitern das Know-How für die Einrichtung ihres Arbeitsplatzes sowie die Schaffung der Rahmenbedingungen für ein gesundes Arbeiten und Leben in seinen privaten Räumen zu vermitteln.

Dieser Online Informations-Workshop ist die Vorbereitung für die Mitarbeiter-UNTERWEISUNG (§ 12 ArbSchG) und GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG (§ 5 ArbSchG).

Als Wegweiser durch die Regeln aus dem Arbeitsschutzgesetz zeigen wir wie die Anforderungen praktisch umgesetzt werden können und stellen Checklisten und Arbeitsplatztypologien vor.

 

Referenten:

Gottfried Wimmer, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Anke Meier-Liebrandt, Innenarchitektin BDIA

 

Unser aktueller Termin: 

Donnerstag,  29.04.2021,  10.00 – 13.00 Uhr

 

Diesen Online-Workshop bieten wir auch als Inhouse-Schulung an. Inhalt und Umfang erarbeiteten wir vorab gemeinsam mit den Verantwortlichen, so dass diese Basisschulung die Grundlage für die Unterweisung (nach §12 ArbSchG) schafft.