Homeoffice-Macher gesucht!

Homeoffice-Macher gesucht!

Es gibt viel zu tun und zu optimieren. Nicht nur, dass es in der Ausstattung der Homeoffice-Arbeitsplätze Verbesserungsbedarf gibt; es sind die Regelungen und Vorgaben für den ARBEITS- und GESUNDHEITSSCHUTZ die große Lücken aufweisen. 

Arbeitgeber haben die Möglichkeit ihre UNTERNEHMERPFLICHTEN an ihre Führungskräfte schriftlich zu übertragen. Diese Möglichkeit geht aus dem § 13 des Arbeitsschutzgesetztes (ArbSchG), der DGUV Vorschrift 1 und dem § 9 des Ordnungswidrigkeitsgesetztes hervor. Jedoch reicht es nicht nur die Verantwortung zu übertragen, sondern diese Personen benötigen FACHLICHE KENNTNISSE.

Der Absatz 2 im § 13 ArbSchG beschreibt:

‚Der Arbeitgeber kann zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach diesem Gesetz in eigener Verantwortung wahrzunehmen.‘

Der Unternehmer hat vor der Beauftragung zu prüfen, ob die für die Pflichtenüber­tragung vorgesehenen Personen zuverlässig und fachkundig sind. Jede Verantwortung bedeutet auch Haftung!

Wie soll Homeoffice qualitativ gelingen, wenn oft diese Fachkunde nicht, oder nicht ausreichend vorhanden ist? Führungskräfte müssen nun zusätzlichen Herausforderungen gerecht zu werden. Die Homeoffice-Situation bringt viele neue Aufgaben und Verantwortungsbereiche, denn die ARBEITSSCHUTZREGEL des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom August 2020 beschreibt, dass das ARBEITSSCHUTZGESETZ zur Anwendung kommt.

Mit unseren Seminaren und Informationsworkshops möchten wir den verantwortlichen Personen den Umfang der Aufgabenübertragung im Arbeitsschutz vermitteln und Wegweiser sein für Sicherheit und Gesundheit im Homeoffice.

 

 

Autor: Gottfried Wimmer, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

https://www.aswimmer.com