Was hat die Corona-Prämie mit dem Homeoffice zu tun? Noch bis 30.06.2021!

Was hat die Corona-Prämie mit dem Homeoffice zu tun? Noch bis 30.06.2021!

Selbst zu Corona Zeiten lässt sich auch Erfreuliches berichten. Was viele nicht wissen, die so genannte „Corona-Prämie“ wurde bis zum 30.06.2021verlängert und ist nicht nur auf systemrelevante Berufe begrenzt. Jeder festangestellte Mitarbeiter in Voll- oder Teilzeit, befristet angestellte Mitarbeiter und sogar geringfügig Beschäftigte und Aushilfen können in den Genuss dieser Prämie kommen. Die Corona-Prämie kann vom Arbeitgeber bis zum 30.06.2021 bis zu einem Betrag von 1.500 € steuer- und sozialversicherungsfrei ausgezahlt werden. Wichtig ist nur, dass sie zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn ausgezahlt wird.

Aber was hat das mit ‚Work at Home‘ zu tun? Die Prämie kann in Geld oder Sachzuwendung gewährt werden. Und jetzt kommt das Homeoffice ins Spiel. Der Arbeitgeber kann die Ausstattung für das Homeoffice des Mitarbeiters als Sachzuwendung geben – z.B. für einen höhenverstellbaren Schreibtisch, einen Bürodrehstuhl oder eine Arbeitsplatzleuchte. Alternativ kann er dem Mitarbeiter einen Gutschein bis maximal 1.500 € von einem Büroeinrichtungshaus oder auch einem Innenarchitekten/Büroplaner anbieten. Damit kann der Mitarbeiter sich die benötigten Möbel aussuchen oder eine fachkundige Unterstützung bei der Einrichtung seines Arbeitsplatzes in seiner Wohnung buchen. Hierzu muss eine vertragliche Vereinbarung getroffen werden, dass es sich um eine steuerfreie Zuwendung zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung während der Krise handelt – denn am Küchentisch arbeiten zu müssen, ist eine zusätzliche Belastung. Zur Motivation der Arbeitnehmer im Homeoffice ist dies ein gute Sache. Und: kleine Geschenke erhalten die Freundschaft – zusätzlich auch noch die Gesundheit.

Autorin: Barbara Lux-Krönig, Wirtschaftsprüferin u. Steuerberaterin  https://lux-kroenig.de